Keine Teilnahme am Training und Spielbetrieb möglich.
*Der Familienbeitrag kann in Anspruch genommen werden für den/die Lebenspartner/in sowie Kinder und Enkel bis 18 Jahre oder in Ausbildung.
Die Beiträge werden einmal jährlich jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres erhoben. Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft ist zum Ende eines Kalenderjahres möglich, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten ist